VerpackG "LUCID"

Verpackungsgesetz
Seit 03.07.2021 ist die Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG) in Kraft getreten.

Ziel des Bundesministeriums für Umwelt (BMU) ist es, EU-Recht in nationales Recht zu
überführen und das Verpackungsgesetz (VerpackG) ökologisch weiter zu entwickeln.
Nicht recyclebare Abfälle sollen möglichst vermieden werden.

Auch wir sind zwischenzeitlich vorschriftsgemäß im öffentlichen Register „LUCID“ der
Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registriert und kommen damit unserer
Informationspflicht über die Beteiligung von Verkaufsverpackungen nach.

Unsere Registrierungsnr.: DE1364156174833

Glienke-Hemmerlein Metall GmbH
A. Hemmerlein, Geschäftsleitung